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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EDV-Service-Kopp

1. Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese

Bedingungen zugrunde. Sie werden mit  Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware

oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als

ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur

wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine

Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche

Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder

sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten

des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über

den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise

Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderung

der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung

an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Kosten für Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstigen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Liefermenge

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Versand; Liefer- und Leistungszeit

Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart dem Verkäufer vorbeh.

Liefertermine oder- fristen, die verb. oder unverb. vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungs-

verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren

oder unmöglich machen - hierzu gehören insbes. Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse u.s.w.

- auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verb.

vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer

der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus-zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung,

Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer

eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig

keinerlei Ansprüche. Hierauf kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.

Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer

Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 Prozent für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens

bis zu 4 % des Rechnungs-wertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche

sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

Diese Entschädigung kann erst ausgelöst werden, wenn dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt wurde.

Der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und

der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen

den Hersteller oder Vor-lieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angem. Höhe auszukehren.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist

oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers oder

Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterläßt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes,

so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten

oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Untersuchungspflicht, Mängelrügen

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind d. Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb

von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen,

gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen.

Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu unter-suchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit

der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer entsprechende Stichproben auf

seine Kosten von sachk. Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung.

Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teill. gelten diese Bestimmungen

jeweils von der Teillieferung ab.

9. Gewährleistung

Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige

Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt. Bei begründeter Mängelrüge leisten die Lieferanten des Verkäufers im Regelfalle

nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Haftung für

Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen, unabhängig um welche Art von Mangel es sich handelt.

Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass d. Produkte nicht der Gewähr-leistung entsprechen, verlangt der Käufer, dass das

schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. Gewährleistungs-

ansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze

enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

10. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt bei Nichteinhaltung

der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank

zuzüglich der darauf entfallenden MwSt. und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer

darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Verkäufer kann

auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichs-verfahrens. Der Käufer ist

nur berechtigt, mit rechtskr. festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsanspr. aufzurechnen. Unter den

gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung

nicht als Erfüllung. Die Zahlung d. Scheck oder Überweisung in Verb. m. d. Verwend. eines Wechsels zum Selbstdiskont ist

erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat.

11. Eigentumsvorbehalt              

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden

Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverb. zu dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus

welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung

entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgem. Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt

dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäfts-beziehung zu seinen Abnehmern im

Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen

dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen

berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt

auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers

unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer

nicht berechtigt. Er hat dem Verkäufer jede Beeintr. der Rechte an d. i. Eigentum des Verkäufers stehenden Ware unverz.

mitzuteilen. Der Verkäufer verpfl. sich, das i. zust. Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen

des Käufers an d. zu übertragen, wenn und soweit deren Wert d. d. Verkäufer zust. Forderung um 20 % übersteigt.

12. Auftragsannullierung

Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Verkäufers.

13. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus pos. Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss

und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen

ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert

z. Z. d. Lieferung zu ersetzen.

14. Unwirksame Bedingungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu

vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

15. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Auf Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Vertragsp. Nürnberg.

16. Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben.

Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.

Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und

Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von

Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.

17. Absatzbindung

Bei Bezug von Erzeugnissen, für die Absatzbindung besteht, gelten außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die

besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen

Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche Produkte, welche den Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen

exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.

18. Export

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen.

Wiederausfuhr aus der BRD ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus

und des Office of Export Control in Waschington möglich.

Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

19. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden vertraglichen

und außervertraglichen Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts

oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berecht. am Sitz

des Käufers zu klagen.

20. Reklamationen / Rücksendungen

Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Retouren wegen Falschlieferung oder Gewährleistungsfall werden

nur dann angenommen, wenn die Rücksendung dem Verkäufer unter Angabe der Rechnungsnummer sowie ggf. der Fehler-

beschreibung vorab mitgeteilt worden ist. Falschlieferung werden nur in unbeschädigter Originalverpackung und komplettem

Zubehör zurückgenommen. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beizufügen.

Reklamationsware ist in Originalverpackung , bzw. in ordnungsgemäßer Umverpackung

(z.B. Antistatikfolie für Festplatte/Mainboard ) zurückzusenden und eine Rechnungskopie sowie eine ausführliche

Fehlerbeschreibung beizulegen. Wird während der Garantiezeit Ware unberechtigt als Fehler oder mangelhaft an den

Verkäufer zurückgesandt, berechnet der Verkäufer für die Prüfung EUR 50,- sowie die Versandkosten.

 

Januar 2010, EDV-Service-Kopp, Nürnberg

 

 

 

 
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